MKS-Ausbruch in Brandenburg: Erhebliche Auswirkungen auf Exporte erwartet

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Am 12. Januar 2025 ist in einem nicht-kommerziellen Wasserbüffelbestand in Brandenburg ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich festgestellt worden.

Ein Krisenstab ist noch am selben Tag zusammengetreten und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen gemäß der europäischen Tiergesundheitsverordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 wurden umgehend eingeleitet. Unter anderem wurde ein Verbringungs-Stopp in den betroffenen Landkreisen vereinbart.

Durch den Ausbruch hat Deutschland den Status „frei von MKS – ohne Impfung“ gemäß den internationalen Standards der World Organisation for Animal Health (WOAH) verloren. Dieser Status kann nach geltenden Regelungen frühestens drei Monate nach Keulung des letzten verdächtigen Tieres wiedererlangt werden. Dadurch ergeben sich unmittelbare Auswirkungen auf die Exporttätigkeiten unserer Branche, da viele Drittländer diesen Status explizit in ihren Veterinärbescheinigungen voraussetzen.

Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass pasteurisierte Milchprodukte grundsätzlich als sicher im Hinblick auf MKS gelten.

Dies wird sowohl durch die Wissenschaft gestützt als auch durch internationale Rechtsgrundlagen untermauert. So sieht Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 vor, dass pasteurisierte Milch, die gemäß den geltenden EU-Hygienevorgaben verarbeitet wurde, als sicher gilt und weiterhin vermarktet werden kann.

Auch im Terrestrial Animal Health Code der WOAH (Kapitel 8.8) wird bestätigt, dass die Pasteurisierung nach dem HTST-Verfahren (72°C für 15 Sekunden) als ausreichende risikomindernde Maßnahme für MKS angesehen werden kann, sofern der pH-Wert der Milch während der Verarbeitung unter 7 liegt. Bei pH-Werten über 7 ist eine doppelte Pasteurisierung erforderlich.
Darüber hinaus gelten u.a. ultrahocherhitzte (UHT) Milchprodukte laut Artikel 8.8.2 des genannten Codes ausnahmslos als sichere Ware (Safe Commodity) – unabhängig vom Seuchenstatus des Herkunftslandes.

Die EXU steht bereits in engem Austausch mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene.

Wir werden uns gemeinsam mit dem BMEL dafür einsetzen, praktikable Lösungen im Dialog mit Importländern durchzusetzen, insbesondere durch risikobasierte Differenzierung und den Verweis auf international anerkannte Sicherheitsstandards der Milchverarbeitung. Selbstverständlich werden wir unsere Mitglieder über den Fortgang des Seuchengeschehens umfassend informiert halten.


Stand: 15.01.2025